AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reservationsbedingungen

AGBs

1. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäfts- und Reservationsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast/Kunden (nachfolgend Gast) und dem Benediktinerkloster Engelberg als Betreiber der Kloster Gastbetriebe Engelberg (nachfolgend Hotel).
Es kommen ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote des Hotels verstehen sich freibleibend und unverbindlich soweit nicht im Angebot ausdrücklich eine Verbindlichkeit bestätigt wird. Die Annahmefrist für Offerten des Hotels werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Danach ist das Hotel nicht mehr an die Offerte gebunden. Der Vertrag für die Überlassung von Zimmern, Seminarräumen und anderen Räumen innerhalb des Hotels sowie Flächen im Aussenbereich, die zum Grundstück des Hotels gehören, ebenso wie der Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie E-Mails und online generierte Formulare.

3. Preise/Zahlungsbedingungen
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich, anderslautenden Abmachungen vorbehalten, in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten. Der Gast ist verpflichtet die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels für die Überlassung von Zimmern, Seminarräumen, anderen Räumen, Flächen im Aussenbereich und den Bezug weiterer Lieferungen und Leistungen zu bezahlen. Das gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Anzahlung / Vorauszahlung
Das Hotel ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Buchungen mit ausländischer Rechnungsadresse oder bei hoher Auftragssumme. Das Hotel setzt in der Rechnung die Zahlungsfrist fest. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und Annullierungskosten verlangen.

4.2 Schlussrechnung
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die

Schlussrechnung ist spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen, die auf Vereinbarung zugesandt werden, sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Der Gast haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmer. Der in Rechnung gestellte Betrag muss ohne Abzug bezahlt werden. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.

4.3 Mahnung
Für das zustellen einer ersten Mahnung werden keine Kosten und Gebühren verrechnet. Jede weitere Mahnung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 und allfälligen Verzugszinsen von 5% p.A. verrechnet.

5. Verlängerung des Aufenthalts
Der Gast hat, vorbehältlich anderer Absprachen, keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

6. Haftung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge. Das Hotel haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen des Hotels gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.

7. Vertragsrücktritt / Annullation des Gastes
Ein Rücktritt/Annullation des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen («no-show») werden mindestens 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

7.1 Rücktrittsfrist
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

7.2 Stornierungsbedingung
Individualbuchungen:
2 Tage vor Anreise kostenfrei.
0-1 Tage vor Anreise 100%. In diesen Fällen werden bis zu maximal drei vollen Tagen in Rechnung gestellt.

Gruppenbuchungen ab 15 Personen:
60 Tage vor Anreise: 40% der gebuchten Gesamtsumme
30 Tage vor Anreise: 65% der gebuchten Gesamtsumme
29-15 Tage vor Anreise: 85% der gebuchten Gesamtsumme
14-0 Tage vor Anreise: 100% der gebuchten Gesamtsumme

Ausgenommen von den Stornierungsbedingungen sind gesondert schriftlich vereinbarte Bedingungen.

7.3 Schadenminderung
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommen Leistungen ist das Hotel bestrebt, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den die Dritte für anstelle des Gastes für die annullierten Leistungen bezahlt haben.

8. Rücktrittsrecht des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ferner ist das Hotel zudem berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

Sachlich gerechtfertigte Gründe sind bspw.:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • Force majeure (gemäss Art. 119 OR) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Die obige Auflistung ist nicht abschliessend. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

9. Reservation, An- und Abreise, Aufenthalt
9.1 Reservation
Eine Reservation die am Anreisetag erfolgt, ist erst im Zeitpunkt der Annahme durch das Hotel verbindlich.

9.2 An- und Abreise
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Der Gast hat keinen Anspruch auf früheren Bezug. Die Zimmer sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt die gebuchten Leistungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

9.3 Aufenthalt
Die Hotelzimmer und Seminarräume stehen ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels, ausschliesslich für den registrierten Gast zur Verfügung. Das Überlassen oder die Nutzung eines Zimmers an/durch eine Drittperson bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages, Zusatzvereinbarungen oder der vorliegenden AGB’s unterliegen der Schriftform. Das gilt auch auf den Verzicht des Schriftformerfordernisses.

10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.

11. Anwendbares Recht
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Rech.

12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Für sämtliche Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Engelberg. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Engelberg. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Engelberg als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG.

Engelberg, März 2021

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